Kosten & Erstattung

Hinweis

Auf der Seite Osteokompass finden Sie eine Übersicht der gesetzlichen Krankenkassen, die sich anteilig an den Kosten beteiligen.

Inzwischen übernimmt ein Großteil der Krankenkassen anteilig die Kosten für osteopathische Behandlungen. Bitte erkundigen Sie sich im Voraus bei Ihrer Versicherung, ob und unter welchen Bedingungen die Kosten rückerstattet werden. Selbstverständlich kann die Abrechnung auch krankenkassenunabhängig erfolgen.

Gesetzliche Krankenkassen

Die meisten gesetzlichen Krankenkassen fordern ein vom Arzt verschriebenes grünes Rezept (Privatrezept), das der Praxisrechnung beigelegt werden muss.


Private Krankenkassen

Sie können dem individuellen Leistungskatalog Ihrer privaten Krankenversicherungen entnehmen, inwiefern osteopathische Behandlungen abgedeckt sind.


Zusatzversicherungen

Es gibt spezielle Krankenzusatzversicherungen, die Behandlungskosten von Heilpraktikern anteilig und sogar vollständig abdecken.

Zudem werden folgende Kriterien an den behandelnden Osteopathen gestellt:

Wichtig

Weisen Sie Ihre Krankenkasse darauf hin, dass ich diese Kriterien erfülle. Kontaktieren Sie mich gerne direkt, wenn Sie weitere Fragen zu Erstattungsmöglichkeiten haben.